Der Luftraum

Unser Luftraum

Der Luftraum über den Südalpen hat nur wenige Einschränkungen gegenüber anderen Regionen in Europa und dennoch kommt es immer wieder zu Verstössen wie:

- Einflug in die Militärzone R71 ohne Freigabe

- Fliegen in Airways mit Kollisionsgefahr zu Airlinern

- Aufenthalt in Naturschutz-Zonen höchster Priorität

- Einflug in Militärmanöver

- Missachtung von Schutzzonen für Fallschirmspringer

Sollten weiterhin Lufträume missachtet werden, sei es aus Unkenntnis oder gar mutwilligem Verhalten, so riskieren wir drastische Einschränkungen von der obersten Luftfahrtbehörde.

Wir bitten daher alle Piloten, sich ausreichend zu informieren und vorzubereiten.

Dies ist ein kleiner Wegweiser für den Umgang mit den wichtigsten Lufträumen.

Da das morgendliche Briefing Pflicht ist, wird man da schon Informationen über die Luftraumsituation erhalten, auch über mögliche Notams.

Letztendlich ist aber der Pilot alleinverantwortlich für die korrekte Vorbereitung und Durchführung seines Fluges.

Das Benutzen der Segelflug-Strassenkarte "Carte Vol à Voile, Alpes du Sud/Nord" ist geduldet, rechtlich gesehen muss aber eine Luftfahrkarte an Bord sein.

 

Luftraum E

In Frankreich ist die Obergrenze von E bei FL 115. Diese Höhe darf nur überflogen werden in den ausgewiesenen LTAs wie z.B. LTA Alpes FL 195, oder in den Wellenlufträumen der R 130, wenn diese offen sind.

In allen anderen Fällen bedarf es beim Übersteigen von E einer Freigabe vom Kontrollzentrum Süd-Ost, Marseille.

 

FL 195

Achtung! Die Fédération bittet zwingend darum, vor dem Erreichen der FL 195 als Maximalhöhe 5800 m QNH einzuhalten, um Höhenmesserfehlern oder Fehlkalkulationen entgegen zu wirken.

Beispiel: Das Wellengebiet des Pic de Bure befindet sich unterhalb eines Airways, in dem sich Airliner beim Abstieg auf FL 200 befinden. Das bedeutet, dass der legale Abstand zwischen einem Flugzeug der kommerziellen Luftfahrt und einem Segelflugzeug 500 ft betragen kann. Dieser denkbar geringe Abstand soll zumindest dadurch gesichert werden, dass die QNH Höhe von 5800 m nicht überstiegen wird.

Zur Erinnerung, FL 195 ist Obergrenze für den VFR-Verkehr. Für den darüber liegenden Luftraum "C" gibt es keine Freigabe, Einflug verboten.

 

Militärzone R 71

Diese Zone wird nach Bedarf aktiviert für das Militär von Salon, Orange, die Patrouille de France, Drohnen usw.

Wenn aktiv, dann von FL75 bis FL195, dieses erlaubt selbst bei Aktivität die Zone zu unterfliegen.

Ist die R71 nicht aktiv, so gilt Luftraum "E", also FL115

Die Information über die Aktivität der R71 bekommt man von Salon Info 135.150 oder Marseille Info 120.550

Wünscht man in die aktive R71 einzufliegen, so bedarf es einer Freigabe von Salon.

 

Wellenluftraum R 130

Dieser Luftraum ist für die Segelflieger geschaffen worden, um die Möglichkeit zu geben, in Wellen aufzusteigen. Die R 130 steht jedoch nicht immer zur Verfügung, sie wird nur durch Zustimmung des Kontrollzentrums Süd-Ost und Salon geöffnet.

Die R 130 besteht aus drei verschiedenen Gebieten:

- R 130 A (Jarbron)        FL 115 bis FL 195

- R 130 B (Buëch)            FL 115 bis FL 155

- R 130 C (Drôme)           FL 125 bis FL 155

Die Situation der R 130 wird ab sofort nur noch als "offen, geschlossen" ausgedrückt, nicht wie bisher als "aktiv oder nicht aktiv".

Die Information erhält man nach wie vor vom Starter St Auban oder Vinon auf der 130.125 oder von Marseille Info 120.550

Hält man sich in der R 130 auf, so muss die jeweilige Frequenz gerastet bleiben, da es vorkommen kann, das die R 130 aufgrund von hohem Verkehrsaufkommen geschlossen wird.

Da nun die R 130 A innerhalb der Militärzone R 71 liegt, sind vier verschiedene Konfigurationen definiert worden.

Konfiguration 0

R 71   nicht aktiv

R 130geschlossen

Konfiguration 1

R 71   aktiv

R 130geschlossen

Konfiguration 2

R 71   nicht aktiv

R 130A,B,Coffen

Konfiguration 3

R 71   aktiv

R 130 B,C offen

Diejenigen, die sich in der R 130 aufhalten und einen Transponder an Bord haben, werden gebeten selbigen einzuschalten.


Nationalparks

Diese Parks haben die höchste Priorität nach dem Naturschutzgesetz und dienen dem Schutz von Flora und Fauna. Damit gibt es auch Einschränkungen für die Luftfahrt. Es ist müssig, über den Sinn zu diskutieren, wir profitieren aber von der Bereitschaft der Parkdirektionen, eventuel weitere Korridore oder Zonen für die Segelflieger zu schaffen.

Folgende Nationalparks befinden sich in unserer Region:

Ecrins           Mindestflughöhe 2800 m, 1000 m Grund, Korridore, in denen die 1000 m Grund unterschritten werden dürfen

Mercantour 1000 m Grund

Vercors       300 m Grund, kein Korridor

Vanoise       1000 m Grund nur vom 15.Mai bis 20. Oktober, 2 Sektoren, in denen 1000 m Grund unterschritten werden dürfen

Die Fédération ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen der Parks, um weitere Erleichterungen für den Segelflug zu erhalten und der Erfolg hängt vor allem von der Anzahl von Verstössen ab.

 

Gap Tallard Fallschirm-Sprungzone

Gap Tallard ist ein Zentrum für die Aktivität von Fallschirmspringern. Die Absetzmaschinen fliegen fast den ganzen Tag. Es sollte selbstverständlich sein, dass alle Teilnehmer im Luftverkehr diese relativ kleine Schutzzone über dem Flugplatz respektieren.

Will man durch diese Zone hindurchfliegen, sollte man in jedem Fall Tallard anrufen auf 119.100 und sein Vorhaben äussern. In französisch oder englisch bekommt man Informationen über die Sprung-Aktivität und wenn es die Situation zulässt, wird man freundlich hindurchgeleitet.

 

Information

Die wichtigsten Informationen über den Luftraum, Notams usw. findet man unter Checklist Espace Aérien.